Fundstücke, -sachen u. allerhand Schönes aus aller Welt
Diese Rubrik möge den Zweck erfüllen, schöne
Fundstücke einem über meine Person hinausgehenden Kreis
bekannt werden zu lessen und es mir zudem ermöglichen, ordentlich "Frust von der Seele" zu schreiben...
Wegweisender Vorschlag zur Verbesserung der Rechtskultur
Die meisten Menschen kenne ihre Rechte, aber Pflichten werden nur zu
oft vergessen; beispielsweise die vornehme, Steuern zu zahlen. Deswegen
sieht sich der deutsche Staat schon gezwungen, Daten zu hehlen und
kriminelle Machenschaften im Ausland zu unterstützen. Das Volk
jubelt, denn diese Maßnahmen zielen gegen Wohlhabende. Die
Politiker können sich rühmen und ihre Pfründe weiter
sichern. Ein großer Tag für den Rechts- und Neidstaat!
Deswegen müssen die Pflichten wieder in den Mittelpunkt
gerückt werden. Als erste Maßnahme wird vorgeschlagen,
Rechts- in Pflichtwissenschaften umzubenennen...
Diskriminiert das niedersächsische Justizprüfungsamt Kandidatinnen und Kandidaten?
(Nov. 2007) Aus Celle flattern die Tage die Liebesgrüße
bzgl. des Januars 2008 herein: dadurch glückliche Kandidatinnen
und Kandidaten werden freundlich eingeladen bzw. geladen. Doch liegt
erneut ein Schreiben bei, dass wg. der angeblichen Vermüllung bei
vergangenen Terminen der Aufsichtsarbeiten (= Klausuren) zu Benimm und
Ordnung mahnt (vgl. u.). Eingedenk der bekannten Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes zu Lüneburg in der Sache
Gefährderanschreiben
fühlt man sich als Kandidat unweigerlich schwerwiegend
diskriminiert, in seinem Grundrecht aus Art. 2 I und ggf. noch aus Art.
12 I verletzt, denkt an Widerspruch, Anfechtung, Feststellung, ja, die
statthafte Klageart und viele lockende Probleme... zur Verdeutlichung
folgender Fall bzw. folgende leider nur zu reale Aufgabe:
Kandidatenanschreiben (Examensfall zum öffentlichen niedersächsischen Recht)
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zum Herunterladen auch im PDF-Format -
Cand. iur. T bereitet sich fleißig und gewissenhaft auf die
erste rechtswissenschaftliche Staatsprüfung vor. Er ist seit langer Zeit "scheinfrei",
durch die Universität bestens vorbereitet und sendet daher die erforderlichen
Unterlagen an das Landesjustizprüfunsamt zu Celle. Dieses lässt per
schriftlicher Mitteilung den T auch zum gewünschten Termin zu und teilt ihm u. a. auch die Klausurtermine mit.
Dem Schreiben ist noch ein gelbes Blatt beigelegt, welches die
"Raumnutzung während der Klausurtermine" thematisiert.
In diesem an die Kandidatinnen und Kandidaten gerichteten
Erzeugnis mit Siegel und Briefkopf des nds. Landesjustizministeriums heißt es:
"Prüflinge haben in den letzten Monaten
in unerträglichem Ausmaß die benutzten Räumlichkeiten ... verschmutzt (...).
Ich bitte Sie höflich und eindringlich (...) so ordnungsgemäß und sauber
verlassen werden (...) Ferner... vor dem Gebäude die Umwelt nicht zu
verschmutzen (...) Darüberhinaus mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ein
Prüfling der erheblich gegen die Ordnung verstößt, gemäß § 15 Absatz 3 NJAG von
der Prüfung ausgeschlossen werden kann."
Der T hält die Zeichensetzung in dem Schreiben für
unerträglich, fühlt sich von diesem Schreiben bedroht und empfindlich
diskriminiert, da er sich selbst für einen äußerst reinlichen, umwelt- und
ordnungsbewussten Menschen hält. Er sei doch schließlich nicht einmal ein
"Gefährder". Zudem werde doch etwas liegengelassenes Süßriegelpapier
kaum ausreichen, einen Ausschluss aus der Prüfung herbeizuführen. Er fragt Sie,
wie er gegen diesen "Wisch" vorgehen
kann.
Aufgabenstellung:
Erstellen Sie ein umfassendes Rechtsgutachten, das auf die Fragen des T eingeht.
Lösungsvorschläge bzw. Gutachten nehme ich in dieser Sache gern in Empfang: dazu bitte
Kontakt aufnehmen!
Hmm, und soll ich gegen diese Grundrechtsverletzung vorgehen und mich
dadurch weiteren Gefahren aussetzen? Drohen in einem Rechtsstaat
überhaupt dergestalte Gefahren? Was verlangt das moralische Gesetz in
mir? Kandidatinnen und Kandidaten, auf die Barrikaden!
Erklärung einzelner SPD-Abgeordneter zu ihrer Zustimmung zum TKÜG
(Nov. 2007) Am 9. November verabschiedete der Deutsche Bundestag im Plenarsaal des
Reichstagsgebäudes zu Berlin das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung usf. mit den Stimmen der Regierungskoalition.
Einzelne MdB der SPD-Fraktion veröffentlichten zudem eine
Erklärung und begründeten ihre Zustimmung. Durch einzelne
Maßnahmen sei das Gesetz "weniger unerträglich" und ohnehin
stehe eine Überprüfung in Karlsruhe vor dem
Bundesverfassungsgericht an.
Mehrere Journalisten und Bürger schien dieses zu verunsichern. In
Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit stimmen diese
Abgeordneten zu? Oder zumindest trotz erheblicher Zweifel?
Überhören ihr Gewissen in Gewissheit einer Kassation durch
Karlsruhe? Das ist schon ausreichend Anlass für eine freundliche
Bürgeranfrage. Deswegen erhielten die Frau Abgeordnete Nahles als
wohl bekannteste (Mit-)Unterzeichneren als auch der Herr Abgeordnete
Strässer als Verfasser einen freundlichen elektronischen Brief von mir. Bereits
am nächsten Tag antwortete der Herr Abgeordnete Strässer,
allerdings war diese Replik inhaltsgleich (und schon deswegen auch
etwas unpassend) zu einer bereits veröffentlichten Stellungnahme
im Internet. Darauf erhielt besagter Volksvertreter erneut eine
Antwort... weitere Antworten seitens der berufenen Volksstimmen stehen
noch aus.
Rechtsstreitigkeitentwicklungsgebot entdeckt
(Aug. 2007) Keine Rechtsstudentin und kein Rechtsstudent bei Verstand
(sofern überhaupt [noch] möglich) kann den gewaltigen Wert
der fruchtbaren Wiesen voller Rechtsstreitigkeiten für die
Rechtsqualität leugnen. Ein Wissenschaftler des Rechts erst recht
nicht, gleichwohl neigen Praktiker und Frustrierte bei zu häufiger
Gelegenheit zu solchen - auch entblößenden - Untaten.
Aus dem Rechtsstaatsgebot unserer Fassung folgt, insbesondere hins. des
Strafrechts, Normenklarheit. Diese Verbote und Gebote müssen
verständlich sein, damit Bürgerinnen und Bürger ihre
Entscheidungen daran ausrichten können.
Folgt aus dem Rechsstaatsprinzip nicht auch, dass Gesetzgeberin und
Gesetzgeber bei Erlass der Gesetze die Qualität des Rechtswesens
und der Rechtspflege beachten müssen? Der Versuch der Antwort auf
diese Frage, die als Entdeckung des Rechtsstreitigkeitentwicklungs- und
-erhaltungsgebotes zu feiern ist,
hier (vermutlich exklusiv) als
PDF-Dokument.
Elend der Wettbewerbsverzerrungen durch Privatbeamte hält auch in TK-Branche an
( ...?) Gewisse Kritik an der Marktwirtschaft ist mag geboten sein, zumal auch die
soziale Marktwirtschaft
im realen Deutschland keine wirkliche/ absolute Chancengleichheit bietet und
daneben auch andere Fragen nur unzureichend beantwortet. Aber eine
freie Marktwirtschaft ist gewiss entschieden als System des Elends
abzulehnen, ferner sind (nicht staatliche oder nicht überwindbare)
Monopole nach verbreiteter Auffassung nur schädlich. So ist es nur
noch als Skandal höchstens Ausmaßes zu qualifizieren, dass
die Dt. Telekom AG (wie auch Dt. Post AG und die Dt. Bahn AG) nach
ihrer (Teil-)Privatisierung fortgesetzt "Privatbeamte"
beschäftigen darf.
Sollte der Staat nicht entschieden daran arbeiten, diese
Wettbewerbsvorteile zu bekämpfen? Mangels eigener direkter
Betoffenheit, die über die eines geschädigten Kunden durch
verzerrten Wettbewerb hinausgeht, verspricht eine Klage keinen Erfolg.
Aber vielleicht kann man ja Mainz/ Bonn oder Berlin wachrütteln?
Dazu hier der unternommene Versuch.
Skandal: Heesen droht mit Streik!
(Jan. 2006) Herr Studiendirektor Heesen, Vorsitzender des
Deutschen Beamtenbundes
e. V., droht mit Streik! Offenbar ist StD Heesen ein unglaublicher, ja ungeheuerlicher und unerträglicher
Relativist, der sich von den absoluten Werten des hergebrachten
Berufsbeamtentums entfernt. Solche Worte können nicht im Raum stehen bleiben - deswegen verlange ich von Heesen eine
revocatio!