Fundstücke, -sachen u. allerhand Schönes aus aller Welt

Diese Rubrik möge den Zweck erfüllen, schöne Fundstücke einem über meine Person hinausgehenden Kreis bekannt  werden zu lessen und es mir zudem ermöglichen, ordentlich "Frust von der Seele" zu schreiben...

Wegweisender Vorschlag zur Verbesserung der Rechtskultur

Die meisten Menschen kenne ihre Rechte, aber Pflichten werden nur zu oft vergessen; beispielsweise die vornehme, Steuern zu zahlen. Deswegen sieht sich der deutsche Staat schon gezwungen, Daten zu hehlen und kriminelle Machenschaften im Ausland zu unterstützen. Das Volk jubelt, denn diese Maßnahmen zielen gegen Wohlhabende. Die Politiker können sich rühmen und ihre Pfründe weiter sichern. Ein großer Tag für den Rechts- und Neidstaat!
Deswegen müssen die Pflichten wieder in den Mittelpunkt gerückt werden. Als erste Maßnahme wird vorgeschlagen, Rechts- in Pflichtwissenschaften umzubenennen...

Diskriminiert das niedersächsische Justizprüfungsamt Kandidatinnen und Kandidaten?

(Nov. 2007) Aus Celle flattern die Tage die Liebesgrüße bzgl. des Januars 2008 herein: dadurch glückliche Kandidatinnen und Kandidaten werden freundlich eingeladen bzw. geladen. Doch liegt erneut ein Schreiben bei, dass wg. der angeblichen Vermüllung bei vergangenen Terminen der Aufsichtsarbeiten (= Klausuren) zu Benimm und Ordnung mahnt (vgl. u.). Eingedenk der bekannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu Lüneburg in der Sache Gefährderanschreiben fühlt man sich als Kandidat unweigerlich schwerwiegend diskriminiert, in seinem Grundrecht aus Art. 2 I und ggf. noch aus Art. 12 I verletzt, denkt an Widerspruch, Anfechtung, Feststellung, ja, die statthafte Klageart und viele lockende Probleme... zur Verdeutlichung folgender Fall bzw. folgende leider nur zu reale Aufgabe:

Kandidatenanschreiben (Examensfall zum öffentlichen niedersächsischen Recht)
- zum Herunterladen auch im PDF-Format -

Cand. iur. T bereitet sich fleißig und gewissenhaft auf die erste rechtswissenschaftliche Staatsprüfung vor. Er ist seit langer Zeit "scheinfrei", durch die Universität bestens vorbereitet und sendet daher die erforderlichen Unterlagen an das Landesjustizprüfunsamt zu Celle. Dieses lässt per schriftlicher Mitteilung den T auch zum gewünschten Termin zu und teilt ihm u. a. auch die Klausurtermine mit.


Dem Schreiben ist noch ein gelbes Blatt beigelegt, welches die "Raumnutzung während der Klausurtermine" thematisiert.

In diesem an die Kandidatinnen und Kandidaten gerichteten Erzeugnis mit Siegel und Briefkopf des nds. Landesjustizministeriums heißt es: "Prüflinge haben in den letzten Monaten in unerträglichem Ausmaß die benutzten Räumlichkeiten ... verschmutzt (...). Ich bitte Sie höflich und eindringlich (...) so ordnungsgemäß und sauber verlassen werden (...) Ferner... vor dem Gebäude die Umwelt nicht zu verschmutzen (...) Darüberhinaus mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ein Prüfling der erheblich gegen die Ordnung verstößt, gemäß § 15 Absatz 3 NJAG von der Prüfung ausgeschlossen werden kann."

 

Der T hält die Zeichensetzung in dem Schreiben für unerträglich, fühlt sich von diesem Schreiben bedroht und empfindlich diskriminiert, da er sich selbst für einen äußerst reinlichen, umwelt- und ordnungsbewussten Menschen hält. Er sei doch schließlich nicht einmal ein "Gefährder". Zudem werde doch etwas liegengelassenes Süßriegelpapier kaum ausreichen, einen Ausschluss aus der Prüfung herbeizuführen. Er fragt Sie, wie er gegen diesen "Wisch" vorgehen kann.

Aufgabenstellung:
Erstellen Sie ein umfassendes Rechtsgutachten, das auf die Fragen des T eingeht.

 

Lösungsvorschläge bzw. Gutachten nehme ich in dieser Sache gern in Empfang: dazu bitte Kontakt aufnehmen!
Hmm, und soll ich gegen diese Grundrechtsverletzung vorgehen und mich dadurch weiteren Gefahren aussetzen? Drohen in einem Rechtsstaat überhaupt dergestalte Gefahren? Was verlangt das moralische Gesetz in mir? Kandidatinnen und Kandidaten, auf die Barrikaden!


Erklärung einzelner SPD-Abgeordneter zu ihrer Zustimmung zum TKÜG

(Nov. 2007) Am 9. November verabschiedete der Deutsche Bundestag im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zu Berlin das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung usf. mit den Stimmen der Regierungskoalition. Einzelne MdB der SPD-Fraktion veröffentlichten zudem eine Erklärung und begründeten ihre Zustimmung. Durch einzelne Maßnahmen sei das Gesetz "weniger unerträglich" und ohnehin stehe eine Überprüfung in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Mehrere Journalisten und Bürger schien dieses zu verunsichern. In Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit stimmen diese Abgeordneten zu? Oder zumindest trotz erheblicher Zweifel? Überhören ihr Gewissen in Gewissheit einer Kassation durch Karlsruhe? Das ist schon ausreichend Anlass für eine freundliche Bürgeranfrage. Deswegen erhielten die Frau Abgeordnete Nahles als wohl bekannteste (Mit-)Unterzeichneren als auch der Herr Abgeordnete Strässer als Verfasser einen freundlichen elektronischen Brief von mir. Bereits am nächsten Tag antwortete der Herr Abgeordnete Strässer, allerdings war diese Replik inhaltsgleich (und schon deswegen auch etwas unpassend) zu einer bereits veröffentlichten Stellungnahme im Internet. Darauf erhielt besagter Volksvertreter erneut eine Antwort... weitere Antworten seitens der berufenen Volksstimmen stehen noch aus.


Rechtsstreitigkeitentwicklungsgebot entdeckt

(Aug. 2007) Keine Rechtsstudentin und kein Rechtsstudent bei Verstand (sofern überhaupt [noch] möglich) kann den gewaltigen Wert der fruchtbaren Wiesen voller Rechtsstreitigkeiten für die Rechtsqualität leugnen. Ein Wissenschaftler des Rechts erst recht nicht, gleichwohl neigen Praktiker und Frustrierte bei zu häufiger Gelegenheit zu solchen - auch entblößenden - Untaten.
Aus dem Rechtsstaatsgebot unserer Fassung folgt, insbesondere hins. des Strafrechts, Normenklarheit. Diese Verbote und Gebote müssen verständlich sein, damit Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidungen daran ausrichten können.
Folgt aus dem Rechsstaatsprinzip nicht auch, dass Gesetzgeberin und Gesetzgeber bei Erlass der Gesetze die Qualität des Rechtswesens und der Rechtspflege beachten müssen? Der Versuch der Antwort auf diese Frage, die als Entdeckung des Rechtsstreitigkeitentwicklungs- und -erhaltungsgebotes zu feiern ist, hier (vermutlich exklusiv) als PDF-Dokument.


Elend der Wettbewerbsverzerrungen durch Privatbeamte hält auch in TK-Branche an

( ...?) Gewisse Kritik an der Marktwirtschaft ist mag geboten sein, zumal auch die soziale Marktwirtschaft im realen Deutschland keine wirkliche/ absolute Chancengleichheit bietet und daneben auch andere Fragen nur unzureichend beantwortet. Aber eine freie Marktwirtschaft ist gewiss entschieden als System des Elends abzulehnen, ferner sind (nicht staatliche oder nicht überwindbare) Monopole nach verbreiteter Auffassung nur schädlich. So ist es nur noch als Skandal höchstens Ausmaßes zu qualifizieren, dass die Dt. Telekom AG (wie auch Dt. Post AG und die Dt. Bahn AG) nach ihrer (Teil-)Privatisierung fortgesetzt "Privatbeamte" beschäftigen darf.
Sollte der Staat nicht entschieden daran arbeiten, diese Wettbewerbsvorteile zu bekämpfen? Mangels eigener direkter Betoffenheit, die über die eines geschädigten Kunden durch verzerrten Wettbewerb hinausgeht, verspricht eine Klage keinen Erfolg. Aber vielleicht kann man ja Mainz/ Bonn oder Berlin wachrütteln? Dazu hier der unternommene Versuch.


Skandal: Heesen droht mit Streik!

(Jan. 2006) Herr Studiendirektor Heesen, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes e. V., droht mit Streik! Offenbar ist StD Heesen ein unglaublicher, ja ungeheuerlicher und unerträglicher Relativist, der sich von den absoluten Werten des hergebrachten Berufsbeamtentums entfernt. Solche Worte können nicht im Raum stehen bleiben - deswegen verlange ich von Heesen eine revocatio!